Autor: HEbert Hallo Bernd,
bei der Ausführung der Gebäudeklasse wurde die Gebäudeklasse 3 vergessen.
Die meisten Reihenhäuser dürften in Gebäudeklasse 2 oder 3 einzugruppieren sein. Gebäudeklasse 4 betrifft nur die Reihenhäuser, bei denen der Fußboden des höchstmöglichen Aufenthaltsraumes mehr als 7 m über Gelände liegt.
Hochfeuerhemmend ist in der Holbaurichtlinie HFHHolzR genau erklärt. Die Feuerwiderstandsdauer beträgt hierbei "nur" 60 Minuten. Es müssen allerdings sämtliche Randbedingungen (Deckenanschlüsse, Wandverbindungen etc.) genau eingehalten werden. Diese kurz wiederzugeben erscheint etwas aufwendig.
Feuerhemmend von innen nach außen und feuerbeständig von außen nach innen ist am besten bei versetzt angeordnete Reihenhäuser erklärt. Dies bedeutet ganz kurzgesagt, dass die Feuerwiderstandsdauer der Wand im Bereich des Versatzes (Raum an Außenluft) von der Rauminnenseite aus 30 Minuten und von außen mind. 90 Minuten betragen muss. Im Bereich der überlappenden Gebäude (Haus an Haus) würden sich dann zwei eigenständige Wände ergeben, welche zusammen die Feuerwiderstandsdauer F30 - F90 - F90 - F30 hätten.
Die Ausführung dieser Konstruktionen in Holzbauweise ist möglich, da diese Regelungen speziell für Holzgebäude geschaffen wurden.
Mit freundlichem Gruß
H.