Autor: Norbert Bärschmann Hallo Kef
Vergrößern bzw. verbreitern Sie doch Ihr Gebäude so, dass es 35 mal 35 m oder auch 40 mal 40 m hat.
Wenn es dann quadratisch ist und sich die Fläche verdoppelt hat, die Brandlast ebenfalls und die Eingriffsmöglichkeiten für die Feuerwehr schlechter sind, ist keine Brandwand mehr erforderlich.
Ich will Ihnen damit sagen, dass in Ihrem Fall keine "Innere" und auch keine "Äußere Brandwand" erforderlich ist, wenn es sich um ein Gebäude auf einem Grundstück mit den erforderlichen Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze handelt.
Wenn das Gebäude im Zick-Zack gebaut wird, muss auch nur gerade gemessen werden(natürlich in zwei Richtungen).
Wenn bei dieser Messung mehr als 40 m (bei Ihnen nur 35 m) rauskommen, müssen Sie aber einen Antrag auf Abweichung stellen. Z. B. wenn Sie Ihr Winkelgebäude aufklappen und ein langes Gebäude von fast 70 m Länge machen ist das ein Abweichungstatbestand, welcher in der Regel akzeptiert wird, da Sie weit unter 1600 m? Grundfläche haben.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Bärschmann