Bundesland: Bayern Autor: Ernst-Peter ä Hallo Forum,
folgende Situation:
Bürogebäude, sechs Obergeschosse, je Geschoss zwei 400 Quadratmeter-Einheiten.
Der 2. Rettungsweg wird über Anleitern sichergestellt, jedoch aufgrund der Gebäudelage ist dies an jeder Einheit nur an genau einem Fenster möglich.
Fragen:
1) Muß das Fenster innen besonders gekennzeichnet werden?
2) Gilt Gleiches für die Tür zu dem Raum?
3) Darf die Tür zu diesem Raum abschließbar sein? Wenn nein, wo muß dies festgelegt werden (BS-Konzept, Mietvertrag, Fluchtplan)?
Gruß
Ernst-Peter