Autor: Nikolaus Hallo zusammen,
was war der Inhalt der Anfrage und die wievielte Anfrage zu diesem Objekt / Bauvorhaben war denn das?
Also in BY bekommt man als Nachweisersteller, den grundsätzlichen Nachweis zum Grundschutz gemäß DVGW W 313 / 405 für die abhängige Wasserversorgung noch umsonst, wenn man einen konkreten Bauantrag hat.
Manchmal bekommt man interessante Angaben, wenn z.B. der Versorger 800 l/min bestätigt und sich das ganze im "Industriegebiet" abspielt. Löschwasserteiche, Saugstellen oder Brunnen, etc. können schon mehr Recherche-Aufwand verursachen.
Gruß
Nikolaus