Autor: Logiker Sehr geehrter Herr Bossmann,
ich habe zwar schon CO-Langzeitmessungen in (einem bestimmten Möbelhaus - nicht eins mit vor Autos ausweichenden Vierbeinern) Möbelhaus durchgeführt und kann (für dieses eine spezifische) Möbelhaus bestätigen, dass da eigentlich gar nichts los war.
Inwiefern diese Erfahrungen auf Ihr spezielles Möbelhaus zu übertragen sind, sei mal dahingestellt. Ich würde einfach NEIN sagen, da bei mir sehr viele entlastende Aspekte hinzukamen (bspw. großer freier oberirdischer Parkplatz des benachbarten Baumarkts / Tiefgarage auf anderer Ebene versteckt hinter dem Möbelhaus ohne Aufzug - Also eine absolute Fehlplanung bzw. einfach genial)
Unter geringen Zu- und Abgangsverkehr versteht man in der Regel bspw. eine Wohnhausgarage (Siehe GaVO §11 Abs. (1) Nr. 3. Die Formulierung der GaVO "in anderen Garagen" lässt hier keine allzu großen Interpretationsspielräume zu.
Hier geht es übrigens nur um die Bemessung der Garagenlüftung, nicht jedoch um die Betriebszeiten der Lüftung.
Da Sie gem. GaVO§11 Abs(7) vermutlich ohnehin eine CO-Warnanlage brauchen, können Sie Lüftung ruhig größer auslegen und den Betrieb von der CO-Anlage regeln lassen. Dann sparen Sie trotz großer RLT-Anlage in der Regel Strom und holen den vermeintlichen Fehlinvest wieder rein.
Beachten Sie bitte, dass die Garage höchstwahrscheinlich durch einen Sachverständigen gem. $16 abzunehmen ist. Da wäre es doch besser, diesen gleich in das Boot zu holen, denn da fällt mir bspw. sofort §12 Abs. (2), Nr. 2 ein.
Wenn Sie schon eine mechanische Lüftung brauchen, benötigen Sie vermutlich auch eine mechanische Entrauchung. Der hier erforderliche 10fache Luftwechsel (
Ihr Logiker
Sachverständige hierfür finden Sie bspw. beim googlen:
"Prüfung durch nach BauSVO anerkannten Sachverständigen auf Wirksamkeit und Betriebssicherheit"