Hallo,
im Augenblick scheine ich zu denen zu gehören, welche mehr Fragen als Antworten. Momentan überhäufen sich aber auch die Sonderfälle auf meinem Tisch.
Kennt jemand den Hersteller einer schusssicheren T 30 RS?
Oder kann man voraussetzen, das eine schussichere Glastüre den Zweck einer T 30 (lassen wir RS erst mal aussen vor, den das soll es angeblich für die schusssichere Türe geben) erfüllt.
Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Einrichtung (> 200 qm) an einem notwendigem Treppenraum, welche eine verglasste Eingangstüre bekommen soll. Diese muss auf Grund der Nutzung schusssicher sein. Nach § 37 (10) BauO NRW müsste sie T 30 RS sein.
Es gibt sicherlich auch Kompensationsmöglichkeiten, aber dies steht erst mal nicht zur Debatte.
Gruß
Wolfgang Cordier