Hallo Kollegen -
wieder mal eine Frage zu Heizung und Treppenraum:
hier will jemand eine Gasheizung (120 kW) in einem Aufstellraum im notw. Treppenraum aufstellen, d.h. in einem bereits abgemauerten Raum unterhalb der massiven Treppenstufen (Altbau), die restliche Öffnung zum Treppenraum hin zumauern und eine Brandschutztür rein.
In der FeuVO ist ja nicht geregelt, ob ein Aufstellraum irgendwie mit dem notw.TR in Verbindung stehen darf (ein Heizraum darf nicht).
Meine Forderung/Bewertung wäre:
- Wand F90, 17.5er KS o.ä. (also Brandwandqualität, wie übrige vorh. Wände dort)
- Tür T30-RS zum Treppenraum
Bedenken?
Danke für Hinweis
Michael Koeppen