Bundesland: Bayern Autor: slider ä So, also nach einigen Erkenntnissen Meinerseits nochmal ein paar Fragen.
Ich will also ein 2-geschossiges Gebäude berechnen. Jedes Geschoss hat ca. 15.000m? Grundfläche.
Wenn ich einen 2-geschossigen Brandbekämpfungsabschnitt haben möchte, muss ich für die zulässigen Brandbekämpfungsabschnittsflächen mindestens die addierten Grundflächen von Erdgeschoss UND Obergeschoss erhalten ... so richtig verstanden ?
Da ich da rein rechnersich keine Chance sehe, bleibt mir wohl nichts Anderes übrig als dann doch jedes Geschoss für sich zu berechnen und wenigstens die Geschosse einzeln als Brandbekämpfungsabschnitte definieren zu können ... oder ?
Und jetzt noch eine Frage zu den 2-geschössigen Brandbekämpfungsabschnitten.
Laut der DIN 18230 kann ich ja bestimmte Kunststofflächen unter bestimmten Bedingungen nur dann als vertikale Wärmeabzugsflächen anrechnen wenn sie oberhalb der mittleren Wandhöhe liegen. Welche Wandhöhe nimmt man dann da ?
Die über beide Geschosse ?
verwirrte Grüße
slider