Bundesland: Bayern Autor: slider ä Hallo,
bin mir gerade etwas unsicher, wie man beim Verfahren nach Kapitel 7 IndBauRL bei 2-geschössigen Gebäuden vorgeht.
Berechnet man jedes Geschoss für sich oder kann man auch beide Geschosse (bzw. deren Brandlast) zusammenfassen und einfach hoffen, dass eine Brandbekämpfungsabschnittsfläche rauskommt, die beide Geschosse abdeckt ?
Und wie verfährt man in dem Fall bei den vertikalen Öffnungen ?
Da kommt es ja z.B. auch drauf an, in welcher Höhe diese liegen. Wenn ich einen 2-geschössigen Brandbekämpfungsabschnitt erreichen will, gehe ich dann von der Gesamthöhe über beide Geschosse aus oder betrachte ich wieder jedes Geschoss einzeln.
So, ich hoffe man kann mir folgen ;-)
Gruß
slider