Bundesland: Bayern Autor: Jethro ä Nach der 1.Prüfung der RWA-Anlage wurde vom Prüfsachverständigen die fehlende Kennzeichnung "Nachströmöffnung" (bemängelt.
Nach Rückfrage wurde uns gesagt die Anforderung der Kennzeichnung von Nachströmöffnungen, auch oder insbesondere wenn Hallen-Tore dazu herangezogen werden, stehe in der IndBauRL.
Wo steht denn dies genau? Meines Erachtens steht dies nicht in der IndBauRL,aber woher hat er diese Forderung?
Nach welcher DIN muß das Schild angefertigt werden, nach der DIN 4066 oder einer anderen?
Kann es sein das sich der liebe Prüfer da etwas verlaufen hat und nun nicht mehr Abstand von der Forderung nehmen kann?