Autor: C.Terhardt Hallo Jenny,
nach Deiner Schilderung handelt es sich bei dem Treppenhaus um ein sog. "notwendiges Treppenhaus". Weiterhin nehme ich an, dass die Gasleitung aus einem nichtbrennbaren Material besteht.
In diesem Fall besteht tatsächlich die Möglichkeit, diese Rohrleitung zu belassen. Dazu ist diese Leitung mit nichtbrennbaren Baustoffen abzukasten (z. B. Gipskarton). Der in diesem sog. Installationsschacht befindliche Hohlraum ist formbeständig und dicht zu verfüllen. Das bedeutet, dass man den Zwischenraum wahlweise mit Mörtel oder Beton ausgießt ( aber dann kommt man später schlecht an die Leitung ´ran, wenn sie ´mal defekt ist). Besser wäre jedoch eine Vermiculite- Schüttung.
Der Hintergrund des Verfüllens des Hohlraumes ist die Reduzierung zündfähiger Gase.
Die Abgänge der Gasleitung zu den Küchen sind im Bereich der Treppenhauswände in der Qualität der Wand zu schotten (F- 90). Hier genügt es, da es sich wahrscheinlich bei den Abzweigen um Einzelleitungen handelt, den verbleibenden Hohlraum in der Wand entweder
1. mit Mineralfaserdämmstoff, dessen Schmelzpunkt größer als 1000 °C ist
(Steinwolle o.ä.) dicht ausstopft oder
2. die Öffnung auszumörteln.
Die gesetzliche Grundlage für meine Ausführungen findest Du in der baurechtlich eingeführten Leitungsanlagen- Richtlinie "MLAR".
( Download: www.is-argebau.de>Baurecht). Nähere Erläuterungen findest Du im Kommentar zur MLAR ( musst Du jedoch kaufen).
Ich hoffe, Dir geholfen zu haben und schöne Grüße aus dem wunderschönen Rees am Niederrhein.