Hallo Hannes,
dieses Thema wúrde in unserem Regierungsbezirk innerhalb der Brandschutzdienststellen diskutiert und eine eindeutige Haltung dazu gefunden:
Die Mindesthöhe bei der Öffnung der Tore muss 2,5m betragen, d.h. die raucharme Schicht muss mindestens bei 3,5m angesetzt werden. Ansonsten wäre ja eine Öffnungshöhe der Tore von nur 1,5m zulässig. Als gleichzeitiger Angriffsweg für die Feuerwehr ist diese Öffnungshöhe indiskutabel und praxisfern.
Die Begrenzung der Öffnungshöhe hoher Tore als Zuluftöffnung auf eine bestimmte Öffnungshöhe z.B. durch deutliche Kennzeichnung am Gebäude oder Hinweis im Einsatzplan hat sich bei uns nicht bewährt. Geht an der Praxis des FW-Einsatzes insbesondere bei kleinen Feuerwehren vorbei.
Wir akzeptieren aber eine automatische Ansteuerung der Tore auf eine bestimmte Öffnungshöhe z.B. bei Auslösung der BMA und/oder der Rauchabzüge, Notstromversorgung inclusive. Daraus ergibt sich häufig ein versicherungstechnisches Problem hinsichtlich des Einbruchschutzes.
Aber einen dieser Tode muss der Antragsteller sterben, sofern nicht eine nachvollziehbare und praxisnahe Lösung für den Einzelfall gefunden wird, der die Einsatzkräfte der Feuerwehr nicht über Gebühr belastet.
So haben wir bei einem sehr großen Betrieb auch schonmal eine zentrale Zuluftöffnungseinrichtung für die Feuerwehr akzeptiert: einen Hebel umlegen- alle Tore fahren auf die erforderliche/zulässige Höhe auf. Ob das immer mit einer zeitnahen Sicherstellung der Zuluft zu vereinbaren ist, bleibt aber dahingestellt.
Gruß
Matthias Bußmann