Autor: Norbert Bärschmann Hallo Bauleiter
Alle raumabschließenden Bauteile wie Trennwände, Decken, Flurwände Brandwände Schachtwände u.s.w. werden um einen Verwendbarkeitsnachweis zu erhalten entsprechend der Einheitstemperaturzeitkurve belastet (oder sie sind seit mehreren hundert Jahren erprobt und in der DIN 4102 Teil 4 aufgelistet).
Die Anforderungen ergeben sich aus den Prüf- und Zertifizierungsnormen. Diese sind in Deutschland und in Europa annähernd gleich mit dem Unterschied, dass das europäische Klassifizierungssystem ein weit abgestufteres System ermöglicht, um die vielen unterschiedlichen Anforderungen der einzelnen Länder abdecken zu können.
Aber nach dem Baurecht in Deuschland müssen eben die o.g. Bauteile besimmte Anforderungen erfüllen. Bei feuerbeständigen Wänden und Decken oder auch Schachtwänden muss der Durchtritt Feuer, Rauch und Wärmestrahlung innerhalb von 90 min. ausgeschlossen werden (Temperaturerhöhung max. 180 K). Diese feuerbeständigen Wände müssen nach deutscher Norm F 90 AB sein.
Nach europäischer Norm EI 90 oder wenn die Wände tragend sind REI 90. Ein Kennzeichnung der obligatorischen Rauchdichtigkeit ist in beiden Systemen nicht vorgesehen.
E 90 ist nicht feuerbeständig im Sinne der Bauordnungen, da die Wärmestrahlung nicht ausreichend verhindert wird (Temperaturerhöhung nicht auf max. 180 K begrenzt).
Bei Sonderbauteilen wie z.B. BS- oder Rauchschutztüren oder BS-Klappen, welche nie richtig dicht sind, kann Ihr "S" ein Thema sein. Vorgenannte Sonderbauteile wie z.B. Rauchschutztüren werden auch auf die Rauchdichtigkeit geprüft. Das bedeutet nach der Prüfnorm dürfen bei bestimmten Drücken und Temperaturen nur festgelegte Leckraten durch diese Türen driften. Nach entsprechender Prüfung und Bestehen der weiteren Anforderungen aus den Prüf- und Zertifizierungsnormen werden diese Bauteile auch mit dem S gekennzeichnet.
Vorgenannte Aussagen sind nicht umfassend bzw. abschließend aber ich hoffe die Frage beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Bärschmann