Bundesland: Nordrhein-Westfalen Autor: gast ä Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben hier in NRW eine erdgeschossige Halle zu beurteilen.
Zwei Verkaufsflächen (800 und 700m?) jeweils ca 100m? Lager sowie noch einmal 150m? gemeinsame Sozialräume.
In Summe also weniger als 2000m? (netto).
Über alle Bauteile gemessen, hat die Halle ca 2050m? (brutto).
Ist hier die VerkaufsstättenVO anzuwenden, oder werden Lager und Sozialbereiche bei der Flächenberechnung nicht berücksichtigt?
Lager und Sozial sind F90/T30 von den Verkaufsflächen getrennt.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Theiß