Hallo Herr Fleischhauer,
ich bin mit Ihren Meinungen oft "Seelenverwandt". Das hängt damit zusammen, daß ich bei allen meinen Betrachtungen von Gebäuden Rechtsvorschriften zu Rate ziehe, die nicht immer zutreffend sind. Ich schreibe zur Zeit ein Brandschutzkonzept für eine Uni, dort existiert so gut wie kein bautechnischer Brandschutz. Dort gilt z. B. die Schulbaurichtlinie nicht, dennoch hole ich mir Rat bzgl. Fluchtweglängen und Breiten und für Hörsäle z. B. aus der Versammlungsstättenverordnung. Man kann gegenüber Behördenvertretern einfach sachlicher argumentieren.
Als ich noch in der Ausführung tätig ar, habe ich ein Bauvorhaben wie Sie es gerade haben ausgführt. das alte Postgebüde in HH. Dort wurde ebenfalls eine Etage ufgsetzt. Wir haben die Stahlträger und Stützen F-90 bekleidet und das Trapezblechdach F-30.
Ansonsten beweisen Sie hellseherische Fähigkeiten: Woher wissen Sie ob nicht in 2 Jahren dort das Archiv untergbracht id unddann die Brandlast ausreichend ist? Bei entspr. Ausführung wie beschrieben hat der Nutzer später die Möglichkeit Nutzungsänderungen, ohne aufwendige Nachrüstung, vorzunehmen.
Viele Grüße
Rüdiger Hahn