Bundesland: Hessen Autor: Gast ä Sehr geehrte Forumsteilnehmer,
nachfolgend eine Frage zur FeuVO:
Heizräume müssen über einen Ausgang verfügen, der ins Freie oder in einen Flur führt, der die Anforderungen an einen n o t w e n d i g e n Flur erfüllt.
Bedeutet dies in der Konsequenz, dass ich beispielsweise eine elektrische Unterverteilung in solch einem Flur auch brandschutztechnisch qualifiziert abzuschotten habe? Erscheint mir für einen Flur, der keine Aufenthaltsräume erschließt und zum anschließenden Treppenraum qualifiziert abgetrennt ist m. E. etwas zu viel des Guten.
Wie versteht ihr die o.a. Ausführung der FeuVO bzgl. notwendiger Flure?
Gruß MS