Bundesland: Bundesweit Autor: Stefan Maria Bender ä Guten Morgen Forumsteilnehmer.
Ich habe mal eine prinzipielle Frage zu Installationsschächten und hoffe, daß mir hier ein bißchen weitergeholfen werden kann.
Nehmen wir folgenden Fall:
- Oberstes Geschoss mit Aufenthaltsräumen
- Wände (tragende und trennende) und Decke, als das Dach haben Anforderungen (teils F30, teils F90); Flache und geneigte Dachteile. Auch die Dachkonstruktion wird entsprechend ausgebildet und besteht generell aus Baustoffklasse A.
- Jetzt führe ich ja meine Leitungen in Installationsschächten
- diese werden entweder mittels Deckenschotts oder in feuerbeständigen Schächten geführt. Auch hier immer Schotte et cetera
- Die Schächte gehen analog der Trennwände bis Unterkante Dachhaut
Jetzt dreht es sich im Prinzip um folgendes:
Wie muss ich den oberen Abeschluß im Schacht ausführen?
Die Durchdringung der Dachhaut (Dämmung Mineralwolle) kann ich wohl nach DIN 18234-4 betrachten, also der Bereich mit 1m? Mineralwolle bei harter Bedachung.
Allerdings bereitet mir der obere Abschluss des Schachtes bzw. der Schächte selbst (quasi innen) einiges Kopfzerbrechen. Wirkliche Details oder Regelungen habe ich noch keine gefunden.
Muß ich z.B. den Schacht von innen her bei der Durchdringung über Dach auch noch mal schotten?
Oder reicht mir eine normale Bekleidung oben am Kopf unter der Dachhaut von innen mit der entsprechenden Beplankung?
Wo kann ich Regelungen hierzu finden?
Das ich beim Dach mit Anforderungen die Brand- oder auch Rauchweiterleitung unterbinden muß scheint mir klar zu sein.
Ich hoffe das Problem halbwegs klar dargelegt zu haben.
Generell ist das ja eine Sache, die bei jedem Bau auftritt, jedoch weiß wirklich keiner so recht Bescheid; bis auf die Aussage "Das haben wir ja noch nie so gemacht" oder so.
Über Antwort freue ich mich sehr und bedanke mich im Voraus.
Viele Grüße
Stefan M. Bender