Autor: Nikolaus Hallo,
es gibt in BY eine Verordnung zur Verhütung von Bränden (VVB) - auch hier zum downloaden -; diese regelt das Lagern von Ernterzeugnissen bzw. brennbarer Stoffe im Freien nach Menge und Abstand, etc.
Alternative, das ganze wie eine Halle ohne Anforderungen gemäß MIndBauRL betrachten, dann kann man die Abstände bestimmen und den Löschwasserbedarf, etc.
Anmerkung: nicht Wasser gegen Heizwert rechnen und auch nicht die Feuerwehr fragen. Für Fw gibt es dann das Bayer. Ermittlungs- und Richtwertverfahren, wenn die ihre AAO planen...
Grüße und bitte informieren, wie es weiter geht (das Forum ist manchmal etwas verstock)...
Nikolaus