Autor: nikolaus Hallo zusammen,
ergänzend einige Anmerkungen:
- alle Vorredner(-innen) haben auf Ihre Weise Recht;
- es kann Teil eines BSN gewesen sein, den Standort von FL anzugeben, damit die erf. Flurbreite erhalten bleibt oder die Trockenbauwand entsprechend tragfähig ausgebildet wird...
- es kann Teil eines BSN sein, wo die FL angebracht werden (weit verteilt) oder sog. Fire-Points gebildet ...
- dann könnte die BGR 133 in manchen Fällen als FL-Verkaufsrichtlinie missbraucht werden und warum soll sich ein findiger Verkäufer auf Basis meines guten BSN sanieren? bzw. die Akzeptanz des BSN sinkt möglicherweise wegen der hohen Folgekosten...
- dann gibt es eindeutige Angaben, die im BSN angegeben/beachtet werden sollten, z.B. FL bei Tankstellen, FL beim Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten (welche?), ? Pulver in Elt-Räumen, ? Pulver in Vk, ? Pulver in VStätt, pro/contra Löschdecken, Wandhydranten...
- alles (natürlich) Angaben, die besondere Fachkunde am BRS-Tellerrand erfordern und wenn jemand etwas unbedarft BSN erstellt, der möge sich hinter einer "LE-/FL-Ermittlungsscheibe" verstecken ....
- unser Büro macht zu FL möglichst konkrete Angaben ...
Grüße aus BY
N.