Bundesland: Hessen Autor: Pascal Breuer ä Hallo Forum,
finde es ganz toll hier zu stöbern und viele neue Sachen zu entdecken.
Im Moment beschäftigt mich heute ein Problem zu dem ich einfach keine richtige Lösung finde und hoffe daß Ihr einen Tip für mich habt:
Ich habe hier eine Wand in Trockenbauweise mit der Anforderung F90-A die zwei Nutzungseinheiten trennt. Die Wand wird im Fermacell-System errichtet.
Jetzt stellt sich uns die Frage wieviele Leitungen (vertikal) (Heizungsvorlauf und -rücklauf, Abwasserleitung DN 70) wir innnerhalb dieser Wand verlegen können ohne, dass wir damit Probleme bekommen, dass diese ihre Eigenschaft verliert.
Dass Durchdringungen, oben und unten Decke, geschottet werden müssen ist klar, ebenso die Durchdringung zum Raum.
Kann ich mir anhand der Musterleitungsanlagenrichtlinie herleiten, wieviele Leitungen ich ohne Anforderung hier führen darf? Das ich in einer 125mm Wand mit dem 70er Abwasserrohr ein Problem bekomme ist mir klar, da ich an der Stelle natürlich nicht ausreichend Mineralwolle mehr habe.
Aber kann man pauschal sagen, dass ich hier wenigstens die Leitungen bis 32mm drin führen kann?
Oder muss ich generell einen Schacht machen.
Viele Grüße und danke Pascal Breuer