Sehr geehrte Frau Lösch,
die beiden Vorbemerkungen von Frau Linhardt und Nikolaus, zeigen schon auf, dass diese Frage so und auf Basis des Forums wohl kaum zu beantworten ist.
Es fehlt uns das Wissen um die Randbedingungen:
ich gehe mal davon aus, dass normalerweise durch die Staubentwicklung von Strohstaub auch eine erhöhte Explosionsgefahr bestehen kann. Hier wäre dann wiederum zu prüfen, ob ein EX-Dokument erstellt werden muss (Arbeitssicherheit). Wird dies anlagen- und produktionsbedingt ausgeschaltet, gelten u.U. erleichterte Bedingungen.
Wie ist die Lagerung der Pellets geplant, wie die Trockung des Ausgangsmaterials Stroh?
Besteht die Gefahr der Stroh-Selbstentzündung?
Größe der Anlage?
geplante Sicherheitskategorie K1 - K4?
... viele offene Fragen;
in RP z.B. gibt es ein Urteil des OVG vom 24.01.02, AZ 1A 112023/01.OVG (hier das AZ speziell wegen der zu erwartenden Kritik von Herr Werner Müller, TÜV Bayern, weil ich wieder ein Urteil anführe) das im Rahmen der Ermessensausübung bestätigt, dass die Behörde für brandgefährdete Bereiche, auch innerhalb der sonst zulässigen Flächen nach IndBauRL, eine Abtrenneung verlangen kann.
Also: alle Beteiligten (UBA, Gewerbeaufsicht, Arbeitssicherheit, ggf. BImSch-Behörde,... ) mit ins Boot holen und beraten lassen.
Aber vielleicht findet sich auch jemand, der bereits Erfahrung mit einem derartigem Projekt hat - Sie könnten ja auch mal Glück haben!
Viel Erfolg!
der Feuerteufel