Autor: W. Linhardt Hallo Ingolf,
vermutlich wurde mit der Novellierung der Berliner Bauordnung - wie in Bayern - der Begriff "Rauchabzugsvorrichtung" durch den Begriff "Öffnung zur Rauchableitung" ersetzt - um klarzustellen, dass keine Rauchabzugsanlage und auch keine automatische Einschaltung verlangt werden. Ich darf davon ausgehen, dass sich eine entsprechende Erläuterung in der Amtlichen Begründung zur neuen Berliner Bauordnung findet.
MfG W.L.