Bundesland Bayern
Werte Kolleginnen und Kollegen
Fall: Bauherr kauft Haushäfte (ehemals 3 Wohnungen)
Der Nachbar renoviert gerade - 10 cm Polystyrol bis über Mitte Brandwand (d=24cm) - kein Materialwechsel im Bereich Brandwand.
Nach Detail im Brandschutzatlas 6.2.2-B ist das möglich, wenn eine Abweichung beantragt wird.
Nachfrage beim Bauamt ergibt, das soll grundsätzlich möglich sein, wenn ein schwerentflammbares WDVS Verwendung findet, auf Hinweis auf Brandschutzatlas antwortet man mir, das gilt nur für die Musterbauordnung.
(Übrigens auch über den Fensterstürzen kein anderes Material.)
Ist das so?