Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben hier ein Wohngebäude "mittlerer Höhe" mit 5 WE.
In der Regel wir hierfür von einem saSV vor Baubeginn eine Bescheinigung ausgestellt, dass das Vorhaben den Anforderungen
an den Brandschutz entspricht.
Nun meine Frage: Wer Prüft die Einhaltung der Anforderungen?
Der saSV sicherlich nicht, das Bauordnungsamt wahrscheinlich doch auch nicht?
Wird hier die Verantwortung an die Bauleitung übergeben?
Bin für jede Hilfe dankbar.
Grüße
Rainer Theiß