Bundesland: Bayern Autor: Angela Kennerknecht ä Hallo Forum,
ich habe zwei Fragen zur Industriebaurichtlinie an Euch:
1.) Leitungsführung im Brandwandbereich
Es handelt sich um 2 gleich hohe Lagerhallen, welche mit einer Brandwand voneinander getrennt sind. Die Brandwand wird vorschriftsmäßig 50 cm über Dach geführt. Ist für Leitungsführungen im Dach z.B. Regenwassereinläufe trotzdem ein Abstand zur Brandwand einzuhalten ? In jedem Fall oder nur bei bestimmten Nenndurchmessern oder brennbaren wie Kunststoffeinläufe ? Der 5m Abstandsstreifen gilt m.E. nur für höhenversetze Brandabschnitte !?
2.) Freiflächen und Rettungswege
Bei Lagerhallen sind je nach Höhe des Lagergutes bestimmte Freiflächen einzuhalten. Können die notwendigen Hauptgänge der Rettungswege mit diesen Freiflächen gekoppelt werden? Oder sind zu den Freiflächen zusätzlich die Hauptgänge auszuweisen ? z.B. 3,50 m Abstandsstreifen Freifläche + 2m Hauptgang
Freue mich auf Eure Antworten- danke schon mal im voraus.
Viele Grüße
A. Kennerknecht