Hallo Herr Strobel,
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wenn dieser Anbau schon steht und ohne brandschutztechnische Trennung erfolgt ist, dann gehört es zu der Halle.
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wo ich mir nun vorstelle, dass die hohen Brandlasten nicht berücksichtigt sind, denn da ist ja nun nicht viel drinne was brennt
brauch ich die kleine Halle mit der Kartonaschenlagerung garnicht beurteilen>>
wenn es ein eigenständiges Gebäude ist, dann mit Brandwand
- wenn es zur grossen Halle gehört, dann alles nach Teil 7
bei Einzeldefinition als 2 eigenständige Gebäude, ja
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bei hohen Brandlasten kommt da dann sicher auch F90 raus.
Wie gross ist denn der Raum mit den hohen Brandlasten?
Wie gross sind denn die "hohen" Brandlasten???
Ohne nähere Angaben tu ich mich en bissle schwer, für mich liest sich das gerade so, als ob man ne grosse Halle auf minimalste Anforderung berrechnet hat und nun eine Erweiterungsmöglichkeit braucht, notwendige Brandlasten wo unter zu bringen - und das möglicht doch wieder an die grosse Halle integriert zu bekommen.
oder täuscht mich mein Gefühl?
Gruss aus Stuttgart
Ralf Schäfer