Hallo aanke -
lassen Sie uns doch an Ihren Erkenntnissen teilhaben.
Ich vermute mal, alle Bauordnungen ab ca. 1900 haben für Treppenräume (ab bestimmter Geschosszahl) "feuerbeständige" Wände gefordert, jedenfalls sind diese Wände eigentlich immer 24cm Vollziegel ausgeführt (auch wegen Statik).
Damals gab es allerdinsg m.E. noch nicht die ganzen ergänzenden Bestimmungen wie Leitungsanlagenrichtlinie usw., so daß Durchführungen nicht geregelt waren, und Türen samt Seitenteilen in Treppenhäusern auch nicht.
Oder?
M. Koeppen