Hallo Kollegen,
die Feuerwehren sind bei der Erstellung der Musterbauordnungen beteiligt. Dort ist der richtige Ort, generelle "Wünsche" zu äußern, zu ordentlichen Bauten zu kommen, die man auch löschen kann. Dies soll dann in die Landesbauordnungen übernommen werden, wobei die Feuerwehren dort wieder beteiligt sind, einerseits als Landesfeuerwehrals "VB", andererseits dem Brandschutz des Innenministeriums. Und wenn man in der ganzen Repubik ohne Treppenauge löschen kann und es deshalb n i c h t als Forderung in LBO und MBO stehen hat, geht das in München sicher auch.
Es ist v i e l e s wünschenswert, auch doppelt so große Treppenräume und Aufzüge, daß man mit einer Trage ohne Wuchterei über die Geländer einen Liegenden transportieren kann. Aber die Forderung lautet "Fenster größer 0,5 m? je Etage im Treppenraum" und sonst nichts und die Mindestmaße der Treppen DIN, die für liegende Krankentransporte nicht ausreichen (Tragetuch geht aber auch). Ein Landkreis südlich von Frankfurt wollte ab 10 m Haushöhe stets trockene Steigleitungen haben ... war auch weit gegriffen.
Die MBO / LBOs müssen weiter entwickelt werden und wenn wir Probleme erkennen, müssen die abgestellt werden (z.B. dichtschließende Türen mit "zulässigen" Glasfeldern, wozu brauche ich daneben "Brandwandbauart" ?, das Glas ist falsch, die "dichtschließende" muß mindestens vollwandig sein, um den Schutzzielen zu entsprechen). Aber das steht auch bis zur nächsten Überarbeitung (oder länger) so falsch drin. Und daß die Brüstungshöhe 8,00 m sein darf, wo doch die Leiterrettung (m.d.4 Teiligen) bei 7,50 m spätestens endet. Das ist bei der MBO auch "verpennt" worden (und ich habe mit gepennt ...).
In Hessen bilden Feuerwehr und Ingenieurkammer zusammen "Fachplaner Brandschutz" aus. Da wird vieles wünschenswerte erörtert. Und unzweck- mäßiges als solches benannt. Richtschnur bleibt die Bauordnung.
N u r dann, wenn wir wirkliche, konkrete Gefahr sehen, lehren wir über die Forderungen der HBO Hinausgehendes zu tun, z.B. alle Abschlußtüren von Nutzeinheiten müssen vollwandig und nicht nur dichtschließend sein, am Treppenraum auch selbstschließend. Und Glas im Nutzeinheiten (NE) Zugang muß mindestens G 30 erreichen, nicht "Normalglas", um den NE Abschluß angemessen lange geschlossen zu halten. Bei "breiteren Glasflächen" - in Hessen sind Tür und Seitenflächen bis 3,50 m Breite erlaubt, muß es F Verglasung sein, um daran vorbei fliehen zu können. Steht so auch nicht in der HBO, muß aber sein, also lehren wir es so.
Aber für den Schlauch braucht man kein extra Treppenloch.
Der kann auch durch das Fenster im 1. OG reingezogen werden.
Hinweis "Anleitern und Löschen" : wenn man es schafft, die Tür Treppenraum/NE geschlossen zu lassen, ist der Rauchschaden geringer, Angriff daher manchmal sinnvoll über Leiter oder Balkon usw. von außen. Geht oft nicht. Geht auch unter Überdruck im Treppenraum, den man aufbaut, ist aber wegen Feuerüberschlag nicht ganz ungefährlich. Das Handbuch "Große Schäden durch falsche Taktik" weist in diese Richtung und sollte bei guter Gebäudeplanung und Einsatzplanung gedanklich mitgeführt werden.
Ein "geprüfter", ein "privat geprüfter" oder ein "ungeprüfter Bau" sollten hinsichtlich Erfüllung aller Brandschutzanforderungen (LBO) u n d der sachlich gebotenen Punkte g l e i c h gut sein. Der lockere Hinweis "weil nicht geprüft wird, kann man ja machen, was man will" (so nicht gesagt aber man konnte es auch so verstehen) kann es n i c h t sein. Richtig ist und bleibt wichtig, weil jeder Planer für die Richtigkeit haftet. Aber nicht für mehr, auch nicht für "Wünsche". mfg Franz Schächer