Ich gehe von folgender Situation aus:
EG .... Autowerkstatt), UG ....Reifenlager
BBA 1 (Erschliessung über BA 2)
BBA 2 (Erschliessung über Treppenraum)
brandschutztechnische Trennung (F 90 A/T 90/T 30) gegeben.
Fläche eines BBA < 400 m? (Raumhöhe ca. 3.00 m??).
Anordnung der Räume im UG.
Konzept:
Löschwasserrückhaltung nicht erforderlich (LöRüRL).
Infolge Sauerstoffmangels wird ein Brand begrenzt bleiben bei geschlossenen Räumen (Abbrandmasse < 150 kg).
Belastung des Tragwerks nicht zu erwarten.
Druckentlastungsklappen für die Brandräume erforderlich.
Erforderlich erscheint mir zur Abkühlung des Raums eine halbstationäre Löschanlage, Bedienung durch die Feuerwehr.
Problem Zugriff Feuerwehr.
Gut wäre ein separater Zugang von aussen in mindestens einen BBA zur Belüftung des Raums mit Lüfter der Feuerwehr. Rauchableitung über Druckentlastungsklappen.
Falls nicht möglich Zuluft über den über Treppenraum herstellen (na ja).
BMA nein. Aber Interne Alarmierung durch Rauchmelder erscheint sinnvoll zur Warnung der Mitarbeiter.
Notausstieg für BBA 1 erscheint mir sinnvoll und erforderlich (z.B. Leiteraufstieg ins EG)?? falls keine Aussentür in BBA 1 möglich ist.