Meine Damen und Herren, ich habe in ein Wespennest gestochen !
Und ich bleibe dabei: eine "Technische Prüfstelle" hat sich an die gesetzlich festgelegten Regeln zu halten. Und in einem einfachen Gebäude mit Heizung, in der Regel u n t e r 50 kW, und einem Hackschnitzellagerraum unter oder über 10.000 l / 10 m? ist die FeuVo maßgebend. Basta !
Das Heizgerät selbst, die Fördertechnik und alles, was so eingebaut wird, ist "maschinenrechtlich" zu regeln, unterliegt der Kontrolle des "schwarzen Mannes" und ist n i c h t Baurecht. Also Bau Mensch muß ich nur prüfen, ob das Ding eine Bauartzulassung für diesen Zweck hat und nicht offen- sichtlich daneben ist.
Wenn ich eine Gefahrstoffanlage habe, habe ich Chemikalienrecht, Bioanlagenrecht, BImSchG und die zugehörigen VO, insbesondere die 14. VO = Störfall VO, zu beachten und alles, was je nach Gefahrenlage dazuhehört.
Aber eine einfache Heizanlage wird auch nicht dadurch, daß der "Technische Prüfdienst" viele schöne alte Vorschriften kennt, zur Störfallanlage, zum Dampfdruckbehälter oder sonstwas sondern ist eine einfache Anlage in einem Gebäude und die Abschlüsse sind ausschließlich nach Baurecht geregelt.
Es ist ein Sieg der Vernunft, das so klar abzutrennen ! Kein Mensch kennt die 23.000 DIN Blätter, die es a l l e i n e für den Bau gibt. Von ein paar tausend VDE und DVGW, die nach Bundesrecht alle mitgelten, ganz zu schweigen ... Kein Mensch kennt die tausende kreativer Äußerungen irgendeines schlauen Vereines, z.B. VDI Regeln, die es auch zu Baufragen gibt aber n i c h t ETBs sind. Und darum hat man das Baurecht mit der MBO etwa seit 1995, mit den LBOs in der Folge, alle von den "aaRdT" umgestellt auf die Forderung "die ETBs sind zu beachten" (siehe § 3 (1) in allen LBOs und der MBO).
Und das ist n i c h t die Druckbehälterverordnung für einen Wandabschluß zwischen Heizraum und Lagerraum. Und n u r darum ging die Frage.
Und wenn wir demnächst wieder über Störfall VO debattieren, Giftlager oder Chemiebetriebe, ... dann werde ich auch aus den v i e l e n anderen mitgeltenden Vorschriften zitieren. In einer "Hausanlage zum Heizen" ohne hauptamtlichen Hausmeister greift auch der Arbeitsschutz daneben ...
also keine "Gefahrenbeurteilung des Arbeitsplatzes" nötig.
So sehr ich Sicherheitsvorschriften liebe weil ich genügend Tote gesehen habe, so sehr ich Lücken in Sicherheitsvorschiften bedauere und dagegen ankämpfe, wo immer das mir möglich ist, so sehr verabscheue ich die Lust der "Technischen Überwachung" immer und alles am Bau mit anderen Rechtsgebieten in Frage zu stellen. Wir haben ein bereinigtes Baurecht und das ist ein großer Schritt in die richtige Richtung, den "geregelten Unsinn" endlich hinter uns zu lassen".
Ein von viel zu viel unnützen Normen geplagter Franz Schächer