Hallo Wanna,
die Notleiter nach DIN 14094 wird bei uns nur in besonders begründeten Einzelfällen im Bestand zugelassen.
Bei Neuerrichtungen oder Änderungen im Bestand tue ich mich ebenfalls schwer, einer Notleiter zuzustimmen, nur weil der 2. RW irgendwo "abhanden" gekommen ist: und die Feuerwehr soll dann die Verantwortung für Planungsfehler übernehmen?
Es bleibt eine Einzelfallentscheidung, ich kann die Argumente der Kollegen gut nachvollziehen.
Wenn es kein Planungsfehler war und gar nichts anderes mehr geht, dann muss wohl die Notleiter herhalten oder die Nutzung untersagt werden.
Es hängt von Ihrer Genehmigungsbehörde ab, wie locker der Umgang mit Notleitern gepflegt wird; es gibt Behörden, die sie grundsätzlich ablehnen bis hin zu Behörden, die sie grundsätzlich zulassen. Viel Glück!
Gruß
Matthias Bußmann