Bundesland: Bayern Autor: Brams Sieglinde ä Es liegt eine Planung für eine erdgeschossige Industriehalle mit einer Raumhöhe von ca. 9m und einer Fläche von 4500 qm vor. An einer Seite soll an diese Halle ein zweigeschossiger Bürotrakt (Höhe etwa 8m)folgen. Beide Bereiche werden mit einer Brandmeldeanlage überwacht werden. Die Halle soll nach der IndBauRL (Abschnitt 6) und der Bürotrakt nach der BayBO betrachtet werden.
Ist dafür eine Abweichung nötig?
Wie ist die Wand zwischen beiden Bereichen auszuführen?
Nach der IndBauRL, Punkt 3.2, stellen die beiden Bereiche doch jeweils einen Brandabschnitt dar, wonach die Trennwand als Brandwand auszuführen ist?
Oder kann man sich nach den im Abschnitt 6, Punkt 6.1.1 Größe der Brandabscnittsflächen bzw. deren Kommentierung, beschriebenen Beispielen orientieren, wonach die Abtrennung "nur" eine brandschutztechnisch baulich wirksame sein muß (sprich KEINE Brandwand mit entsprechenden Konsequenzen sondern "nur" eine feuerbeständige Wand und Öffnungen feuerhemmend?
Für Hilfe in dieser Frage bin ich sehr dankbar, vielleicht auch auf Verweise.
Vielen Dank :-)