Hallo Kollechinnen und Kollechen,
hat jemand Erfahrung damit, ob Behörden (Bayern) bei einem Bauvorhaben, welches eine Schule (Gymnasium) betrifft, die (Muster)Schulbaurichtlinie verwendet wird oder ob auf die BayBO verwiesen wird (oder eine "Mischung" von beiden Gesetzestexten mit "Anlehnung" an die Schulbaurichtlinie).
Bekanntlicherweise ist die Schulbaurichtlinie in Bayern nicht eingeführt.
Mit Bitte um Übermittlung Eurer Erfahrungen.
Gruß und Dank
Rupi