Lieber Nikolaus, hallo Peter und der Rest des Forums,
es ist zwar bekannt, dass wir Deutschen vorschriftengeil und obrigkeitshörig sind, aber müssen wir alles regeln oder haben wir auch Sachverstand? oder brauchen wir immer einen Schuldigen der einstehen soll, wenn wir keine Ahnung haben? "...bzw. eine Sachkundigenabnahme nach SPrüfV. Schon sind Sie aus der Verantwortung;"???...
Der Sachkundige ist i.d.R. ein einfacher Arbeiter, der beruflich mit der Sache zu tun hat. Wollen wir als (ahnungsloser) Fachplaner oder Architekt dem die Verantwortung wirklich zuschieben?
Der Verwendbarkeitsnachweis der Türen gibt hier keinerlei Aukunft, wie Herr Koeppen schon richtig feststellte, sondern es gelten die Regeln der Baukunst (- z.B. Bewegungs- und Estrichfuge).
Und wenn der Nikolaus schon die BayBO zitiert, (die wohl in SA sicher nicht so gerne als Maß aller Dinge angenommen wird, - es reicht denen schon dass der FC Bayern ihnen immer wieder zeigt, wo es lang geht!) so sollte dort mal festgestellt werden, dass notwendige Flure und notwendige Treppen (F90-Wände in Bauart einer Brandwand) mit B1 - Teppichen - d.h. mit Brandlasten, ausgelegt werden dürfen. Dies ist sicher nicht so, weil man beim brennbaren Fußbodenbelag eine besondere Gefahr der Brandausbreitung sieht.
Defakto ist es so, dass man unter dem Türspalt keine Gefahr der Brandweiterleitung sieht, solange sich im Brandraum keine besonderen Gefahren (z.B. brennbare Flüssigkeiten die auslaufen können) vorhanden sind. Und die Physik spielt hier nun doch eine Rolle!
Ich denke, wenn wir immern anch Vorschriften suchen, nur damit wir unseren Sachverstand nicht bemühen müssen, sehen wir in der Zukunft alt aus. Alle neuen Gesetze, Normen und Regelwerke sagen uns nicht mehr, was wir tun müssen, sondern was wir erreichen müssen - "schutzzielorientiert". d.h.: Ursachen-Wirkung-Folgen und Restrisiko untersuchen. Und hier sollte der logische Schluss sein: B1-Boden ist möglich, nichtbrennbar ist besser.
MfG
der Feuerteufel
u.a. Sachverständiger für Brandschutztüren und Abschlüsse