Fragen:
1. §6, Abs. 1 Nr. 4: Bei Brandabschnitten < 1.500m2 sind keine Sprinkler notwendig?
Antwort: keine Sprinkleranlage erforderlich.
2. Die Rettungsweglängen von 25m sind zum Treppenraum eingehalten. Können in den Brandabschnitten Einbauten (= ?Flurwände Holz-Glas?) brennbar, bzw. F0 vorhanden sein?
Antwort:
wenn Flurwände im Sinne von notwendiger Flur zu verstehen ist, dann bestehen Anforderungen
.....§ 13 Ladenstraßen, Flure, Hauptgänge
(4) Wände und Decken notwendiger Flure für Kunden sind ..
...
2. in Verkaufsstätten ohne Sprinkleranlagen feuerbeständig
und aus nichtbrennbaren Baustoffen herzustellen.
3. §13, Abs. 4: Können an Hauptgängen auch feste Wände (F0) verlaufen, wenn die 2,0m-Breite eingehalten ist?
Antwort: ja, feste Wände ohne Qualifikation wären möglich, sofern die
Trennwände nicht zu notwendigen Fluren oder zu sonstigen
brandschutztechnisch relevanten Abtrennungen gehören.
4. §20, Abs. 2: Eine flächendeckende BMA mit automatischen (Decken-)Meldern wird nicht gefordert, nur nichtautomatische (Hand-) Brandmelder und ELA?
Antwort: ja