Hallo,
so allgemein kann ich nur auf Art. 48 BayBO verweisen. Dabei ist zunächst zu klären, ob es sich baurechtlich um zwei Dachgeschosse oder um ein Dachgeschoß mit Empore handelt (Wesentliche Kriterien für Zweites: Über Empore dürfen keine Räume erschlossen werden, verbleibende Öffnung darf nicht kleiner als Empore selbst sein).
Gruß Lutz Battran