Hallo Kollegen,
In einem Krankenhaus befindet sich eine Abteilung der geschlossenen Psychiatrie. Die Ausgangstüren der geschlossenen Station können z.Zt. vom Schwesterndienstzimmer aus über eine Zentralbedienstelle geöffnet werden. Weiterhin sind an den Ausgängen Notausgangsschalter installiert. Während des Betriebes hat sich herausgestellt, dass Patienten diese betätigen und unerlaubterweise die Station verlassen haben. Der Brandschutzsachverständige sieht nun in seiner Stellungnahme folgende Lösungsmöglichkeit vor:
Die Notausgangsschalter werden entfernt. Während des Betriebes ist mindestens eine Pflegekraft auf der Station anwesend. Die Zentralbedienstelle im Schwesterndienstzimmer wird deutlich und dauerhaft beschriftet. Durch die Betätigung werden die vorhandenen Ausgangstüren alle gleichzeitig geöffnet. Beim Ansprechen der automatischen Brandmeldeanlage werden die Türen automatisch entriegelt. Diese Maßnahmen sind in der Brandschutzordnung besonders hervorzuheben und bei den Belehrungen besonders zu beachten.
Da nur noch eine eingeschränkte Selbstrettung möglich ist stellen sich nun folgende Fragen:
? Ist eine ständig anwesende Pflegekraft bei Anwendung des o.a. Systems ausreichend?
? Bestehen Bedenken zur geplanten Vorgehensweise?
Diese Frage ist im Forum schon einmal in Bezug auf Demenzabteilungen erörtert worden. Liegt der Fall in der Psychatrie nicht ein wenig anders, weil die Patienten gezielter die Sicherheitseinrichtungen mißbrauchen können (und sich und anderen schaden können)?
Gruß
Matthias Bußmann