Bundesland: Bayern Autor: Lenswood ä Sehr geehrte Damen
und Herren,
Nach der BayBauO Art. 28 sind bei Gebäudeklasse 4
hochfeuerhemmende ( bei mechanischer Beanspruchung) Wände als Brandwände zulässig.
Ferner steht in Art. 28 Abs. 5 der Passus über das Überdachführen oder seitliche Auskragen in Baustoffklasse A, von dem nur bei Geb.Kl. 1-3 Abgewichen werden darf.
Das bedeutet doch, ich muß bei eíner Geb.Kl. 4 eine Brandwand in hfh+M bauen, ( z.B. eine Holzkonstruktion) und darauf einen 1 m ( plus Wandstärke ) breiten horizontalen Riegel aus Baustoffklasse A ( z.B. Beton ).
kann das sein?