Hallo Herr Richter,
ich fasse ihre Angaben mal für mich zusammen. Das Gebäude hat Abmessungen von ca. 20 m x 30 m, oder halt etwas schlanker, ist ebenerdig und freistehend. Oder grenzt es an ein anderes Gebäude?
Nicht nur das Dachtragwerk, auch tragende Stützen sind aus Stahl. 1905, assoziiere ich für mich einen Industriebau. Nun als Versammlungsstätte genutzt, können sie den Charakter der Nutzung genauer fassen, insbesondere die maximale Anzahl an Besuchern/Gästen?
Begleitet von flankierenden Massnahmen (Kompensation) wie sie sie schon erwogen haben, BMA - wichtiger als das Herbeirufen der Feuerwehr, ist hier die sofortig mögliche Alarmierung im Objekt.
So werden doch aktuell gehäuft Turnhallen, Tennishallen und alle möglichen Mehrzweckhallen errichtet.
Provokant jetzt, wo ist ihr Problem? Sicher, die Situation ist wohl nur mit der Bewilligung von Abweichungen zu lösen. Aber wie schon angedeutet, exotisch ist ein solches Ansinnen nicht. Beantragen sie diese.
Ihre Befürchtungen, das ein Stahlfachwerk-Tragwerk augenblicklich einstürzt, wenn eine Feur auftritt, ist so nicht ganz korrekt. Eine Entfluchtung sollte schon gesichert durchführbar sein.
Und was ihre Befürchtung zu den laufenden Kosten, aber auch zu den Investitionskosten einer BMA, oder hier zweckmäßig auch der einen oder anderen RWA, betrifft - ich vermute mal nach ihrer Beschreibung, sind allein schon Hiezkosten ein deutlich größerer Kostenfaktor für das Gebäude. Also, entweder läuft so eine Nutzung auch mit Kosten oder die Probleme sitzen tiefer, weil woanders.
Beste Grüße, Harald Dietrich.