Hallo statikon ä,
eine genaue und verbindliche Antwort kann ich Dir noch nicht geben, doch ich gehe kommende Woche mit der gleichen Problematik (Beherbergungsstätte) in die "Verhandlungen" mit der Brandschutztechnischen Dientstelle;
meine Meinung: so weit, dass die Treppe verkehrssicher ist, d.h. dass keiner die Scheibe bei der Flucht versehentlich zerstört und diese zu Verletzungen führen kann (unabhängig vom Brandschutz)
aus brandchutztechnischer Sicht: Schutzzielanalyse!
wenn es so brennt, dass der 1. RW = Haupttreppe nicht nutzbar ist, brennt es i.d.R. nicht bei meiner Außentreppe als 2. (oder 2. baulicher) RW (oder ich habe bei der Anordnung und Planung was falsch gemacht!)- also benötige ich dort keine besonderen Schutzmaßnahmen, sprich: Brandschutzverglasungen;
- oder es brennt beim 2. RW (Außentreppe), dann nutze ich den 1.RW die innere Haupttreppe! - einer ist also immer sicher gegeben!
Nun hängt diese allgemeine Aussage (nicht nur für Schulen) natürliche von den örtlichen Gegebenheiten ab und ob ich die beiden Treppen soweit voneinander entfernt positionieren kann, dass die vorgannte Aussage passt - doch es ist für mich die Grundüberlegung: es brennt entweder da oder da! Zwei Brandereignisse gleichzeitig sind i.d.R nicht anzunehmen (außer Brandstiftung und die könnte natürlich bei einer Schule schon mal vorkommen?!). Also anhand der Gegebenheiten überlegen, Gefährdungsanalyse machen; Schutzziel definieren und Umsetzung mit "Restrisiko" prüfen.
Viel Erfolg!
der Feuerteufel
bin mal auf die Meinungen der Kolleg(inn)en gespannt, ob sie es auch so sehen!?
übringens - Tipp: Die Fa. Schott-Glas - Brandschutzglas hat einen "Rechenschieber" mit dem ich ermitteln kann, bei welcher Verglasungsgröße (G-Verglasung) und welchem Abstand ich noch mit welcher Temperatur rechnen muss. Interessantes Teil und interessante Produkte!
Wenn in vorgenanntem Fall eine Brandschutzverglasung, dann sollte eine G-Verglasung (in Verbindung als ISO-Glas wegen Wärmeschutz), genügen.