Autor: Nikolaus Hallo zusammen,
das mit den Kinderwägen ist einzelfallbezogen zu sehen, zumal es in Bayern noch die VVB gibt. Es gibt regelmäßig Diskussionen zwischen Eltern, WEG, Hausverwaltungen, Feuerbeschauern und der Bauaufsicht. Aktuell kenne ich Fälle, in denen einzelne (wohnungsbezogen) Kinderwägen, o.ä. von den Bauaufsichten schriftlich genehmigt wurden. Keine Pauschalbefreiung, auch nicht pauschal auf Spielmobile oder Fahrräder übertragbar.
Also für Baurecht, etc.: klären ob notwendig (kein Aufzug und kein Fahrradkeller, o.ä.),für die anderen Mieter zumutbar und dann Brief an Bauaufsicht mit Antrag auf befristete Duldung / Ausnahme / Befreiung.
Privatrechtlich müssen Sie sich mit WEG, Hausverwaltung, o.ä. schon selbst auseinandersetzen (Akzeptanz erwirken)....
Gruß aus Bayern
Nikolaus