Moin Herr Zeiler,
das Problem ist bei einer Pfette 24/30 in einer Treppenraumwand: Baurecht contra Sinnhaftigkeit.
Grundsätzlich gilt, dass brennbare Bauteile nicht über eine Treppenhauswand hinweggeführt werden dürfen, denn diese Wände sollen in Bauart einer Brandwand errichtet werden.
Bei ca. 1cm Abbrand in 10 Minuten wird die Brandweiterleitung sicherlich einige Zeit (Stunden) in Anspruch nehmen, aber die Erfüllung des Baurechtes haben sie dann trotzdem noch nicht erreicht. Ich würde diese Argumentation aber mit anführen. Weiterhin könnten Sie anbieten die Pfette jeweils ca. 1m neben der Treppenraumwand mit Promat zu ummanteln.
Die größere Gefahr kommt jedoch von der übrigen Dachkonstruktion: Dämmung, Lattung, Schalung,... . Alles was da so eingebaut wird.
Die ganze Aktion bedarf aber der Absprache mit der Bauaufsicht oder einer Zustimmung im Einzelfall.
Ich vermute, dass das Gebäude schon errichtet ist und es jetzt Probleme bei der Abnahme gibt. Wenn dem so ist, dann würde ich versuchen diesen Umstand argumentativ darzustelle und eine abweichende Ausführung zuzulassen.
Wenn dieser Punkt noch nicht gebaut ist, dann sollten Sie das Baurecht einhalten. Eine entsprechende Ausführung macht auch Sinn, da dies auch der erste Angriffsweg der Feuerwehr ist. Wir führen diesen Punkt seit einiger Zeit folgendermaßen aus: im Bereich der Ringbalken wird als oberster Treppenraumabschluss eine 14cm starke StB-Decke eingezogen. Die Dachkonstruktion verläuft dann ohne Komplikationen mit 3-5cm Toleranz oberhalb dieser Decke. Sie können hierbei sogar die Dachlatten komplett darüberher bauen.
Mit freundlichem Gruß
Matthias Hambrock