Hallo, Herr Zahn
ich habe in meiner Tätigkeit bei der Behörde derartige Pläne nicht verlangt. Sie sind ja erst bei einer größeren Anzahl von Personen interessant. Hätte mir ein Fachplaner einen Evakuierungsplan - welcher Grundlage auch immer - vorgelegt, so hätte ich ihn nicht abgelehnt; ich hätte ihn aber zusammen mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst auf eine Durchführbarkeit überprüft. Ich hätte es sogar begrüßt.
Bei der Genehmigung habe ich eben die VStättV Bayern als Rechtsgrundlage benützt, und die Vorschriften der Rettungswegbreiten zugrunde gelegt (1m/150 Pers), auch wenn ich weiß, daß dies ein wenig unzureichend ist.
Wenn aber die bauliche Anlage zu Bedenken Anlaß gab, habe ich im Einzelfall in Abstimmung mit der Feuerwehr die Fluchtwege verbreitert.
Der Artikel, den Herr Cordier zitiert, spricht einiges an, was zu denken gibt.
Behördlicherseits kann ich leider nur die gesetzlichen Minimalforderungen verlangen, leider.
Gruß aus Bayern
H. Klein