Hallo Petra,
den Ansatz mit dem halben Meter halte ich für durchaus zielführend.
Es gilt z.B. für NRA-Geräte im Zusammenhang mit Unterdecken folgendes:
"Zwischendeckenbereiche ohne Brandast sowie abgehängte Decken, die mindestens 50 % gleichmäßig verteilt offen sind und mindestens einen Abstand von 0,5 m zum Dach haben, benötigen keine zusätzlichen Maßnahmen zur Rauchableitung."
Dies ist mit den Gitterrostebenen und dem vorhandenen Abstand eingehalten.
Wenn die RWA-Anlage richtig geplant ist, d.h. insbesondere die Zuluft passt, und auf den Gitterostbühnen sind keine weiteren die Rauchströmung behindernden Aufbauten vorhanden, sollte es so funktionieren.
Die o.g. Abstimmung mit dem technischen Prüfsachverständigen ist natürlich sinnvoll.
Gruß!
Phoenix