Ich plane eine Doppelhaushälfte, die zunächst ohne die dazugehörige zweite Hälfte errichtet werden soll. Die oberste Geschossdecke liegt bei ca. 3,50 m, darüber ein Vollgeschoss bis zum Dach, unterseitig mit GK-platten verkleidet, und durch einen Ringanker,Windrispenbänder und Sparren ausgesteift.
Die beiden Hälften sollen später einmal jeweils mit Satteldach traufseitig aneinander stoßen.
Zum späteren Nachbarn hin habe ich eine Porenbetonwand 600kg/cbm, d=24 cm und insgesamt 4 cm Fuge mit Mineralwolle vorgesehen.
Diese Wand kan hochgefürht werden bis unter die ca. 10x10 cm kastenförmige Metallentwässerungsrinne.
Die Dacheindeckung soll in Betondachsteinen erfolgen.
Die Musterbauordnung sieht nun besondere Maßnahmen für traufseitig aneinanderstoßende Gebäude vor.
"(6) 1 Dächer von traufseitig aneinandergebauten Gebäuden müssen als raumabschließende Bauteile für eine Brandbeanspruchung von innen nach außen einschließlich der sie tragenden und aussteifenden Bauteile feuerhemmend sein.
2 Öffnungen in diesen Dachflächen müssen waagerecht gemessen mindestens 2 m von der Brandwand oder der Wand, die anstelle der Brandwand zulässig ist, entfernt sein."
ebnso für die Gebäudetrennwand.
Die LBO Baden-Württemberg läßt sich dazu nicht aus.
Alles, was es zu Brandschutz gibt ist
"§ 15 Brandschutz
(1) Bauliche Anlagen sind so anzuordnen und zu errichten, daß der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch im Interesse der Abwendung von Gefahren für Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren vorgebeugt wird und bei einem Brand wirksame Löscharbeiten und die Rettung von Menschen und Tieren möglich sind."
Wie muss ich also das Traufdetail bzw. das ganze Dach ausführen? Darf ich ein Dachflächenfenster in 1,25 m horizontalem Abstand von der Traufe vorsehen?
Gibt es in BW andere, dies regelnde Vorschriften?
Auch für Antworten auf TEile meiner Fragen wäre ich dankbar.
Viele Grüße Conrad