Bundesland: Bayern Autor: Eichhorn ä Im Heft "Bayerische Bauordnung 2008- Brandschutztechnische Inhalte im Überblick" haben Sie die mittlere Höhe definiert.
Wie ist bei Abgrabungen zu verfahren?
Ist hier immer die Höhe von der abgegrabenen Geländeoberfläche bis zur Fußbodenoberfläche des höchstgelegenen Geschosses anzunehmen, oder gibt es konkrete Regelungen, die die Bereite der Abgrabung,
den Böschungswinkel,
die Länge der Abgrabung o.ä.
berücksichtigen.
Im vorliegenden Fall wurde an einer Traufseite des Gebäudes das Gelände ca. 6,0 m lang und ca 1,50 m tief abgegraben, um Kellerräume als Wohnräume nutzen zu können.