Hallo Kollegen,
mal wieder eine Frage zur Sturzüberdeckung von WDVS aus Polystyrol:
Für Gebäude geringer Höhe (Einfamilienhaus) braucht die Fassadenbekleidung lediglich normalentflammbar (B2) zu sein.
Bei Verwendung von Polystyrol-WDVS, die in der Regel schwerentflammbar (B1) sind, wird über allen Stürzen ( bei Dicken > 10 cm) eine Sturzsicherung aus nichtbrennbarer (A) Mineralwolle gefordert.
Das scheint mir im Widerspruch zu den erstgenannten Anforderungen an Gebäude geringer Höhe zu stehen. Dort wird für andere Fassadenausführungen nicht explizit eine entsprechende Sturzsicherung gefordert.
Auch im "Brandschutzatlas" sind entsprechende Beispiele ausdrücklich nur für Gebäude mittlerer Höhe angegeben !
Es scheint darüber allgemein Unsicherheit zu herrschen. Im Neubaugebiet um die Ecke wurde eine EFH-Baustelle mit Polystyrol-WDVS stillgelegt. Hier hatte der Bauunternehmer lediglich über der Haustür einen Mineralwollestreifen vorgesehen.
Andererseits wird gerade eine Straße weiter ein Altbau mit Polystyrol-WDVS verkleidet, jedoch ganz ohne A-Sturzüberdeckung.
Wer weiß GENAU (mit Quellenangabe), was bei Polystyrol-WDVS für EFH geringer Höhe bauaufsichtlich vorgeschrieben ist ?