Moin Allerseits,
eine Umplanung der Flure ist nicht möglich, da die Fassade stark von der Stadtplanung geprägt wurde. Zum anderen sind aus wirtschaftlichen Erwägungen des Bauherrn so viele Zimmer wie möglich vorgesehen worden. Die Mehrkosten für den Bauherrn sind uninterressant, da diese Kosten der GU trägt.
Aus Ihren Beiträgen und aus meinen bisherigen Diskussionen stelle ich hier mal das Für und Wider dar:
Überdruckbelüftung:
- Für die Wirksamkeit auf notwendigen Fluren sind selbstschliessende, rauchdichte Türen erforderlich. Dies ist bei dem Objekt der Fall.
- bei mehreren übereinanderliegenden Geschossen ist es aufwendig, eine Steuerung über Klappen zu gewährleisten, so dass der betroffene Flur zielgerichtet angesteuert werden kann.
- Sobald die Tür zum Brandraum geöffnet wird, stellt sich ein Druckausgleich ein und die Wirksamkeit der Anlage ist nicht mehr gewährleistet.
- Die Anlage ist günstiger.
MRA-Anlage:
- Für die Wirksamkeit auf notwendigen Fluren sind selbstschliessende, rauchdichte Türen nicht erforderlich. Oder doch?
- bei mehreren übereinanderliegenden Geschossen ist es aufwendig, eine Steuerung über Klappen zu gewährleisten, so dass der betroffene Flur zielgerichtet angesteuert werden kann.
- Es erfolgt eine Heissentrauchung. Kanäle und Ventilatoren sind entsprechend auszulegen.
- Sobald die Tür zum Brandraum geöffnet wird, wird Rauch auf den Flur gesogen. Die Anlage muss so ausgelegt sein, dass eine raucharme Schicht von 2m gewährleistet wird.
- Die Anlage ist teuer.
Habe ich noch irgentetwas vergessen?
Welche Luftwechselraten müssen veranschlagt werden? Auf welche gesetzlichen Anforderung bezieht sich die erforderliche Luftwechselrate?
Gruß
Matthias Hambrock