Hallo Gast,
in NRW ist erstmal die Grundfläche maßgeblich. I.d.R. können aber z.B. nicht nutzbare abgetrennte Drempel von dieser Fläche (bei uns 12m?)unberücksichtigt bleiben.
Abweichende Einzelfallentscheidungen sind bei Vorliegen entsprechender Gründe oder Kompensationen natürlich immer möglich.
Daher sollten Sie sich über den konkreten Fall im Zweifel bei Ihrer Bauaufsicht über deren Haltung informieren.
Gruß
Matthias Bußmann