Hinweis den ich kenne in Bezug auf ... bis 0.5 mm findet sich in
Leitungsanlagen-Richtlinie - LAR
3 Leitungsanlagen in Rettungswegen
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3.3 Rohrleitungsanlagen für nichtbrennbare Medien
3.3.1 Die Rohrleitungsanlagen einschließlich der Dämmstoffe aus nichtbrennbaren Baustoffen - auch mit brennbaren Dichtungs- und Verbindungsmitteln und mit brennbaren Rohrbeschichtungen bis 0,5 mm Dicke - dürfen offen verlegt werden.
Ist das der erforderliche Hinweis?